Die Mieterselbstauskunft Vorlage: Formular als Word & PDF zum Download (2024)

Die freiwillige Mieterselbstauskunft als Vorlage (2024): Für den Vermieter unglaublich hilfreich, für den Mietinteressenten oftmals notwendiges Übel. Wir haben für euch alle Informationen zusammengestellt: Definition, zulässige Fragen sowie am Ende die Vorlage / das Formular unserer Mieterselbstauskunft  als Word & PDF zum Download.

Eine professionelle Mieterselbstauskunft (oder auch Mieterauskunft) kann dir bei der Wohnungsbesichtigung die Tür öffnen: der Makler schlägt dich beim Vermieter als Mieter vor. Sei vorbereitet und nutze unseren Vordruck!

Markus
Aktualisiert am 15. November 2024 von Markus
Mieterselbstauskunft: Vorlage zum Download

Die freiwillige Mieterselbstauskunft Vorlage (2024): Formular als Word & PDF zum Download

In vielen deutschen Städten ist das Ausfüllen einer sogenannten Mieterselbstauskunft während der Immobiliensuche üblich. Dabei handelt es sich um eine Selbstauskunft, die vom Mietinteressenten für den potentiellen Vermieter ausgestellt wird.

Was ist die Mieterselbstauskunft?

Definition: Mieterselbstauskunft

Bei der Mieterselbstauskunft handelt es sich um eine freiwillig abgegebene Erklärung der Mietinteressenten über die wirtschaftlichen & privaten Verhältnisse, welche Einfluss auf den künftigen Mietvertrag haben könnten. Der Vermieter hat dadurch die Möglichkeit, wahrheitsgemäß abgegebene Informationen über die künftigen Mieter einzuholen.

Die Selbstauskunft gibt über sämtliche wesentlichen Lebensumstände des Mieters Aufschluss und dient dem Eigentümer oder Verwalter deshalb als nützliche Entscheidungsgrundlage. Neben persönlichen Informationen enthält sie meist Angaben über die Anzahl der Personen, die gemeinsam mit dem Interessenten in die Wohnung einziehen werden.

Grundsätzlich ist die Auskunft völlig freiwillig. In Städten mit einer hohen Nachfrage auf dem Immobilienmarkt ist es jedoch oftmals schwer, ein Mietobjekt ohne die schriftliche Auskunft zu finden. Die Dokumente werden in der Regel direkt bei der Besichtigung überreicht, wenn ein ernstes Interesse an einem Mietvertrag besteht. Für diesen Zweck bietet sich grundsätzlich die Verwendung einer Mieterselbstauskunft Vorlage an.

Hinweis: Eine Mieterauskunft ist keine SCHUFA-Bonitätsauskunft.

Wichtige Fakten der Mieterselbstauskunft:

  • wird freiwillig vom Mietinteressenten abgegeben (allerdings oftmals notwendig)
  • Inhalt: persönliche Daten (Identität) und wirtschaftliche Verhältnisse
  • nicht alle Fragen sind zulässig
  • kann verhindern, dass der Vermieter an zahlungsunwillige Personen vermietet
  • erleichtert dem Vermieter die Auswahl des potenziellen Mieters

Inhalt der Mieterselbstauskunft

Die freiwillige Selbstauskunft beinhaltet detaillierte Angaben zu sämtlichen Fragen, die im begründeten Interesse des Vermieters liegen. Entscheidend ist dabei, dass die Informationen für den Abschluss des künftigen Mietvertrags relevant sein müssen. Hauptsächlich betrifft dies den Familienstand, die Anzahl der voraussichtlichen Bewohner, den Arbeitgeber und die finanzielle Situation.

Die Hauptpflicht eines jeden Mieters ist es, die monatlichen Mietkosten pünktlich auf das Konto des Eigentümers zu überweisen. Auch das Hinterlegen der Mietkaution ist eine nicht zu vernachlässigende Pflicht des Mieters (weitere Informationen zum Mietkautionskonto) Deshalb hat der Vermieter ein Recht auf wahrheitsgemäße Angaben über die Zuverlässigkeit der Zahlungseingänge.

Häufig fragt er neben dem durchschnittlichen Nettoeinkommen ebenfalls nach dem Namen des Arbeitgebers und der bisherigen Dauer der Beschäftigung. Zusätzlich sind auch Fragen über die Vermögenshintergründe / Bonität gestattet. Auch wird oftmals nach der Erlaubnis einer SCHUFA-Abfrage gefragt. Schließlich will kaum ein Eigentümer wissentlich einen Mietvertrag mit Personen abschließen, die eine Verbraucherinsolvenz oder Restschuldbefreiung beantragt haben.

Inhalt der Mieterselbstauskunft

  • Mietobjekt: genaue Adresse & Details zur Wohnung (Stockwerk, Wohnungsnummer) oder des Hauses
  • Stammdaten des Mietinteressenten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer)
  • derzeitige Anschrift
  • aktueller Arbeitgeber (Firma, Anschrift, Netto-Gehalt, Dauer des Arbeitsverhältnisses)
  • derzeitiger Vermieter (Name, Anschrift, Dauer des Mietverhältnisses)
  • Angaben zu weiteren Mietern
  • Erklärungen (Vollständigkeit & Richtigkeit der Angaben)
  • Einverständniserklärungen (SCHUFA-Abfrage, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung als Nachweis, dass keine offenen Mietschulden bestehen)
  • Unterschriften aller Mietinteressenten
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Formular als Word-Dokument

Freiwillige Mieterselbstauskunft 2024: unsere Vorlage zum Download

Mieterselbstauskunft: Welche Fragen sind zulässig?

Wer das berechtigte Interesse des Vermieters missachtet, muss in der Regel mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Dennoch muss der Interessent nicht jeden Aspekt seines Lebens beleuchten und vor dem Anbieter offenlegen. Sämtliche Themen, die nicht mit dem Mietverhältnis zusammenhängen, sind in der Selbstauskunft irrelevant. Daher müssen Mieter keine Angaben über ein laufendes Ermittlungsverfahren machen oder zugeben, schon einmal in Haft gewesen zu sein. Diese Angabe ist nur verpflichtend, wenn die Strafe aufgrund einer Gewalttat gegen einen ehemaligen Vermieter verhängt wurde.

Weiterhin sind Informationen über Mitgliedschaften in Vereinen und Interessengemeinschaften oder eine Zugehörigkeit zu politischen Gruppierungen überflüssig. Der Verwalter darf außerdem keine Daten über das Engagement in einer Gewerkschaft oder einem Mieterverein fordern. Schließlich darf er sich auch nicht über persönliche Angelegenheiten erkundigen. Schwangerschaften, Kinderwünsche, Allergien und der aktuelle Gesundheitszustand müssen nicht angegeben werden. Darüber hinaus sind auch Fragen nach der ethnischen Zugehörigkeit, dem Nikotinkonsum oder der Abhängigkeit von Drogen unzulässig.

Fragen zu diesen Themen sind zulässig:

  • Identität des Mieters (Name, Geburtsdatum)

  • Familienstand

  • aktuelle Anschrift

  • Telefonnummer

  • Arbeitgeber & Beruf

  • Nettogehalt

  • Mietschulden aus früheren Mietverhältnissen

  • Strafverfahren im Zusammenhang mit Mietverhältnissen

  • Anzahl der Personen, die einziehen werden

  • geplante Haustierhaltung

Fragen zu diesen Themen sind nicht zulässig:

  • Herkunft & Hautfarbe

  • Religion

  • Behinderungen & Krankheiten

  • mögliche Schwangerschaften oder Familienplanung

  • Musikgeschmack

  • sexuelle Orientierung

  • Mitgliedschaft in Parteien, im Mieterverein oder Gewerkschaften

  • Bestehen einer Rechtsschutzversicherung

  • Mitgliedschaft in einem Mieterverein

  • Einkommensverhältnisse von Angehörigen (es sei denn, sie sind Mieter)

  • Vorstrafen oder anhängigen Ermittlungsverfahren

Hinweis: Ungefragte Aufklärungspflicht des Mieters

Es gibt Aspekte, bei denen der Mieter eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Vermieter hat, auch wenn nicht nach diesen gefragt wird. Dieser Aufklärungspflicht muss der Mieter nachkommen, wenn:

  • die Höhe der Miete mehr aus 75% des Nettoeinkommens des Mieters beträgt
  • über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren eröffnet ist
  • die Miete von anderen Grundsicherungsträgern (z.B. Jobcenter oder Sozialamt) übernommen wird

Freiwillige Mieterselbstauskunft: Fragen & Antworten

Muss eine Mieterselbstauskunft ausgefüllt werden?

Grundsätzlich ist das Ausfüllen der Mieterselbstauskunft in jeder Hinsicht freiwillig. Mieter müssen deshalb weder erlaubte noch unzulässige Fragen beantworten. In der Regel sollten die Informationen jedoch im eigenen Interesse zur Verfügung gestellt werden. Wenn der Interessent die Auskunft verweigert, lehnt der Eigentümer oder Verwalter in der Praxis oftmals das Abschließen des Mietvertrags ab oder der Makler gibt die Daten gar nicht an den Vermieter weiter.

Was passiert bei falschen Angaben in der Mieterselbstauskunft?

Hat der Mietinteressent falsche Angaben in der Mieterselbstauskunft erteilt, die von wesentlicher Bedeutung für das Mietverhältnis sind, kann der Vermieter auch nach Abschluss des Mietverhältnisses gegen dieses vorgehen. Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen. Das gilt nur für zulässige Fragen. Verzichtet also unbedingt auf Falschangaben, das spart euch später Ärger.

Was wird neben der Mieterselbstauskunft noch verlangt?

Oftmals ist es mit dem Abgeben der Mieterselbstauskunft nicht getan. Ihr seid gut beraten, wenn ihr eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zum Besichtigungstermin mitbringt und dem Makler bzw. dem Vermieter vorlegt. Auf jeden Fall solltet ihr Nachweise über euer Nettoeinkommen (Gehaltsnachweise) zum Termin mitbringen und mit abgeben.

Mieterselbstauskunft Vorlage (2024): Formular als DOC & PDF zum Download

Wir haben für euch eine Mieterselbstauskunft Vorlage mit Stand 2024 als Formular zum Download (DOC & PDF) erstellt. Die Vorlage bietet einen professionell gestalteten Überblick für den Makler bei der Wohnungsbesichtigung mit allen wichtigen Informationen.

3 Gründe, warum du dich für die Word-Version entscheiden solltest:

  • alle Unterlagen im gleichen Stil hinterlassen einen professionellen Eindruck beim Makler von dir
  • oftmals bleibt es nicht bei einer Besichtigung: unseren Vordruck kannst du beliebig oft verwenden

  • mit unseren professionell gestalteten Unterlagen schaffst du es, dich von der Masse bei der Wohnungsbesichtigung abzuheben

Mieterselbstauskunft Vorlage

(zum Vergrößern klicken)

Word-Dokument

4,99
  • DOC
  • editierbar
  • werbefrei
  • beliebig oft nutzbar

PDF-Dokument

0,00
  • PDF
  • editierbar
  • werbefrei
  • beliebig oft nutzbar

[Stand der Mieterselbstauskunft: 2024]

Ich habe mir die Mieterselbstauskunft als Word geladen und die Wohnung bekommen! 🙂

Karin

Danke, das Dokument hilft wirklich sehr – gerade wenn man mehr als nur eine Wohnungsbesichtigung hat!

Bernd

Disclaimer: Alle Informationen wurden sorgfältig recherchiert. Wir können jedoch keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit übernehmen. Gleiches gilt für die Nutzung des Formulars. Das Risiko der Nutzung liegt beim Nutzer selbst. Fragt im Zweifel vorab euren Anwalt.

4.7 / 5 - (84 Bewertungen)