Mietvertrag / Wohnung kündigen: Vorlage als Word (DOC) Dokument zum Download (2024)
Kündigung Mietvertrag: Wenn du deine Wohnung kündigen möchtest, dann hilft dir unsere Vorlage als Word-Dokument (DOC). Damit kannst du deinen Mietvertrag schriftlich beenden. Wir haben für dich ein Muster zum kostenlosen Download erstellt. Bei diesem Brief an den Vermieter spricht man auch vom Wohnungskündigungsschreiben.
Wir haben für euch alle Informationen zusammengestellt, was ihr bei der Kündigung des Mietvertrages beachten müsst. Am Ende des Artikels findet ihr den Download des Wohnungskündigungsschreibens mit Stand 2024.
Inhalt:
Kündigung Wohnung: Vorlage als Word-Dokument zum Download
Wir haben für euch ein Wohnungskündigungsschreiben als Word-Vorlage erstellt, damit ihr euren Mietvertrag und damit eure Wohnung kündigen könnt. Die Vorlage könnt ihr euch downloaden, am Computer ausfüllen & anschließend ausdrucken und eurem Vermieter zusenden.
3 Gründe, warum du dich für die Word-Version entscheiden solltest:
Word-Dokument
- DOC
- editierbar
- beliebig oft nutzbar
[Stand Vorlage Wohnungskündigungsschreiben: 2024]
Wohnung kündigen: Vorlage (2024) zum Download als Word-Dokument | ©Natee Meepian – Fotolia.com
Wohnung / Mietvertrag kündigen: Was ist zu beachten?
Irgendwann kommt der Tag, ihr zieht zusammen, habt euch getrennt, braucht mehr Platz oder habt Eigentum gekauft: Die Wohnung muss gekündigt werden. Wenn ihr den Mietvertrag eurer Wohnung kündigen möchtet, gibt es einige Dinge zu beachten.
Wichtige Informationen zur Kündigung des Mietvertrags:
- die Kündigung muss schriftlich erfolgen (wenn du ganz sicher gehen möchtest, benutze ein Einschreiben mit Rückschein)
- ein formloses Schreiben an den Vermieter reicht
- Gründe müssen bei einer Kündigung nicht angegeben werden (Ausnahme: fristlose Kündigung)
- die Kündigung muss von allen in Mietvertrag stehenden Mietparteien / von allen Hauptmietern unterschrieben werden
- die Kündigungsfrist einer ordentlichen Kündigung für den Mieter beträgt nach § 573c BGB 3 Monate (falls nicht kürzer vereinbart) / besteht für den Vermieter ein Sonderkündigungsrecht etwa bei Mieterhöhung oder Modernisierung, kann diese Frist abweichen
- spätestens am dritten Werktag eines Monats muss die Kündigung beim Vermieter eingegangen sein (fristgerechte Kündigung)
- es darf kein wirksamer Kündigungsverzicht / Kündigungsausschluss bestehen
- auch Untermieter haben, soweit im Untermietvertrag nicht anders vereinbart, die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten
- denkt daran, mit dem Vermieter die Rückzahlung der Kaution zu vereinbaren
Inhalt der Wohnungskündigung
Im Kündigungsschreiben des Mietvertrags bzw. im Wohnungskündigungsschreiben sollten einige wesentliche Aspekte nicht fehlen. Wir haben für euch in der folgenden Box zusammengestellt, welche Informationen unbedingt in eurer Kündigung an den Vermieter enthalten sein sollte.
Inhalt der Kündigung / des Wohnungskündigungsschreibens
- deutliche Willensbekundung, dass die Wohnung gekündigt werden soll
- Ort & Datum der Kündigung
- die Wohnung, um die es sich bei der Kündigung handelt (möglichst genau mit Anschrift, Etage, Wohnungsnummer)
- genauer Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses
- eine Bestätigungsaufforderung an den Vermieter für den Eingang der Kündigung und das Beendigungsdatum des Mietvertrags
- die Unterschriften aller im Mietervertrag stehenden Mieter (aller Hauptmieter)
- Hinweis auf Vereinbarung zur Wohnungsübergabe (siehe auch unser Wohnungsübergabeprotokoll)
Kündigung Mietvertrag: Fragen & Antworten
Welche Kündigungsfrist gilt für Mieter bei einer Mietwohnung?
Die Kündigungsfrist des Mietvertrags beträgt für Mieter grundsätzlich 3 Monate. Damit der aktuelle Monat mit eingerechnet werden kann, muss die Kündigung den Vermieter spätestens am dritten Werktag des Monats erreichen. Kürzere Kündigungsfristen können nach § 573c Abs. 2 BGB zum Beispiel bei vorübergehender Überlassung des Wohnraums vertraglich festgelegt werden.
Welche Kündigungsfrist gilt für Vermieter bei einer Mietwohnung?
Auch für den Vermieter gilt nach § 573c Abs. 1 BGB eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Diese Frist erhöht sich jedoch nach 5 und 8 Jahren der Wohnraumüberlassung um jeweils 3 Monate – nach 8 Jahren hat der Vermieter also eine Kündigungsfrist von 9 Monaten.
In welcher Form muss die Kündigung der Wohnung erfolgen?
Nach § 568 Abs. 1 BGB hat die Kündigung in schriftlicher Form zu erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail oder anderen elektronischen Übermittlungstechniken ist damit nicht wirksam. Das Kündigungsschreiben muss von allen am Vertrag beteiligten Mietern unterschrieben werden und sollte am besten per Einschreiben an den Vermieter gesendet werden.
Wie muss die Kündigung der Wohnung zugestellt werden?
Normalerweise ist die Zustellung per Brief völlig ausreichend. Bei schwierigen Mietverhältnissen oder falls die Frist bald endet, kann der Mieter die Kündigung auch persönlich beim Vermieter abgeben oder in seinen Briefkasten einwerfen.
Bis wann muss der Mieter die Wohnung kündigen?
Die Kündigung der Wohnung muss nach § 573c Abs. 1 BGB den Vermieter bis spätestens zum dritten Werktag erreichen, damit der Wohnung angerechnet wird. Soll das Mietverhältnis zum 31. Dezember gekündigt werden, muss dem Vermieter spätestens am 03. Oktober die schriftliche Kündigung vorliegen.
Wann muss die Wohnung übergeben werden?
Spätestens am letzten Tag des Mietverhältnisses sollte die Wohnung übergeben werden. Vermieter und Mieter können sich auch auf ein früheres Datum zur Übergabe einigen. Ein Übergabeprotokoll wird hierbei unbedingt empfohlen. (Download Wohnungsübergabeprotokoll).
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